BF17

Bist du bereit für den Führerschein?
Worauf wartest du dann noch, auf geht`s!

Mit der Sonderregelung „Begleitetes Fahren (BF17)“ wird es dir ermöglicht schon mit 17 Jahren
die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben.
Jedoch darfst du nur mit einer Begleitperson, diese in der Fahrerlaubnis namentlich genannt wird,
den PKW bewegen.
Es ist möglich mehrere Begleitpersonen in die Fahrerlaubnis einzutragen, sofern ein
Erziehungsberechtigter diesem zustimmt.

 

Die Begleitperson

– muss mindestens 30 Jahre alt sein,

– muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B sein,

– muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung von
anderen Substanzen stehen,

– muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mit sich führen und
auf Verlangen vorzeigen können,

– darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mit mehr als 1 Punkt
im Verkehrszentralregister belastet sein,

 

Mit Ausnahme dieser Regelung wird die gleiche Führerscheinausbildung und Prüfung
absolviert wie Personen ab 18 Jahren.

Möchtest du noch mehr Information oder solltest du Interesse haben dann kannst du
uns gerne anrufen.